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7 Wer sein gebrauchtes Auto privat verkauft, ist keineswegs von jeglichen Verpflichtungen befreit. Foto: djd /wirkaufendeinauto.de Böse Überraschungen vermeiden Ratgeber Auto: Fünf Mythen rund um den Verkauf eines privaten Fahrzeugs Mythos 4: Bei einer Probefahrt haftet immer der Fahrer und nicht der Halter. Auch diese Aussage trifft nicht zu. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden des Fahrzeugs. Wer diese nicht hat, muss den po- tenziellen Käufer darüber auf- klären. Ansonsten bleibt der Besitzer gegebenenfalls auf dem Schaden sitzen. Auch ist im Vorfeld mit der Versicherung zu klären, ob diese Probefahr- ten abdeckt. Hamza Saber rät, bei einem Privatverkauf vor der Probefahrt eine schriftliche Ver- einbarung zur Übernahme der Kosten bei einem Unfall abzu- schließen. Mythos 5: Für Unfälle nach Abschluss des Kaufvertrags haftet die Versicherung des neuen Eigentümers. Dies ist ebenfalls nicht unein- geschränkt richtig. Wer sein Auto privat verkauft hat, ist dennoch nicht vollständig aus der Verantwortung. Selbst wenn der Verkäufer den Wagen bei der Zulassungsstelle abge- meldet hat, besteht weiterhin eine Nachhaftung. „Diese dau- ert so lange, bis der Käufer das Fahrzeug an- oder ummeldet, aber maximal einen Monat“, so Saber. Wer die Vorteile eines Privatverkaufs nutzen möchte, ohne sich dabei Stress oder möglichen Risiken auszuset- zen, der kann sich auch pro- fessionelle Unterstützung für den Privatverkauf suchen: Das Auto wird dabei von Experten privat vermarktet und verkauft. Der Service-Anbieter wirkau- fendeinauto.de bietet hierfür beispielsweise einen eigenen Service, die Privat-Vermittlung. (djd). Beim Privatverkauf eines Autos kann es schnell zu bö- sen Überraschungen kommen, denn auch Privatpersonen sind nicht automatisch von jegli- chen Verpflichtungen befreit. Hier sind fünf häufig vorkom- mende Irrtümer: Mythos 1: Mängel am Fahr- zeug kann man verschweigen, wenn sie nicht offensichtlich sind. „Das ist falsch“, erklärt Hamza Saber, Geschäfts- führer der Serviceplattform wirkaufendeinauto.de . Tat- sächlich können arglistig ver- schwiegene Mängel auch beim Privatverkauf reklamiert wer- den. Bagatellschäden, kleine Beulen oder Kratzer, die offen- sichtlich sind, fallen aber nicht darunter. Mythos 2: Reparaturen stei- gern den Wert des Autos. Auch diese Behauptung ist nicht korrekt: Tatsächlich füh- ren Reparaturen höchstens zu einem Werterhalt des Autos. „Vor einer Reparatur gilt es da- her abzuwägen, ob sich diese bei einem Verkauf rechnet“, so Hamza Saber. Mythos 3: „Gekauft wie gese- hen“ schließt automatisch eine Sachmängelhaftung aus. Tatsächlich wird eine Privat- person von der Gewährleis- tung nur dann befreit, wenn dies vertraglich festgehalten wird. Der Satz: „Gekauft wie gesehen“ schließt lediglich of- fensichtliche Mängel aus. „Um sich beim Privatverkauf kom- plett abzusichern, ist eine Klau- sel des Ausschlusses einer Sachmängelhaftung zwingend notwendig“, lautet der Tipp von Saber. Tel. 06031 166710 AGETHEN GMBH AM STRASSBACH 4, 61169 FRIEDBERG E-MAIL AGETHENGMBH@AGETHEN-GMBH.DE Karosserie-Fachbetrieb Kfz-Meisterbetrieb AutoLackierung Beschriftung FREIE WERKSTATT! MARKENUNABHÄNGIGE 1968 2018 AGETHEN-GMBH.DE Car-Service Rodheim Kfz-Meisterbetrieb Tel. 06007 / 9916505 Clemens Neisel Karosserie-Instandsetzung Lackierungen Tel. 06007 / 930555 Fax 06007 / 930455 Mobil 0170 / 7847898 • Reparaturen aller Fabrikate • HU nach § 29 StVZO / AU • Motordiagnose • Klimaanlagenservice • Inspektion www.cneisel.de Ober Erlenbacher Weg 4 · 61191 Rosbach-Rodheim Albtraum Autobahnunfall Ratgeber Auto: So verhält man sich nach einem Crash auf der Autobahn richtig hat, sollte man mindestens 60 Meter Abstand zur Unfallstelle halten, selbst wenn es zu Ver- letzten gekommen ist“, so Prei- del. Den Gefahrenbereich dürf- ten dann nur speziell geschulte Einsatzkräfte betreten. Gaffern drohen Freiheitsstrafen Gaffern, die an einer Unfallstel- le langsam vorbeifahren oder gar Fotos oder Videos von der Unfallstelle anfertigen, drohen harte Konsequenzen. „Die Bildaufnahme einer hilflosen Person stellt nach Paragraph 201a StGB eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wer- den kann“, warnt Frank Preidel. sofort das Auto auf der Seite verlassen, die sich näher an der Leitplanke befindet, und sich aus der Gefahrenzone retten.“ Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer muss die Unfallstelle mit dem Warndrei- eck in ausreichendem Abstand gesichert werden. Einsatzkräfte informieren und Erste Hilfe leisten Bei mindestens einer verletzten Person ist der Notruf zu wäh- len. Die Einsatzkräfte müssen über alle wichtigen Umstände und den Zustand der Verletz- ten informiert werden. „Erst danach ist man dazu verpflich- tet, sich um die Verletzten zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten“, so Preidel. Bei einem Blechschaden kann es aus- reichen, seine Daten mit den anderen Unfallbeteiligten aus- zutauschen und den Unfall- hergang etwa mit Fotos oder einer Skizze zu dokumentieren. Das ist wichtig, um den Unfall später bei der Versicherung geltend zu machen und die Schuldfrage zu klären. Besonderheiten bei einem Lkw-Unfall Bei einem Unfall mit einem Lkw gelten zunächst die glei- chen Vorschriften wie nach einem Pkw-Unfall. „Wenn der Lkw aber Gefahrgut geladen (djd). Für die meisten Autofah- rer ist ein Unfall auf der Auto- bahn ein besonderer Albtraum: Hier sind die Fahrzeuge mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs, man kann nicht schnell rechts ranfahren und das Geschehen klären. Tat- sächlich ereignen sich auf der Autobahn vergleichsweise wenige Karambolagen - aber wenn, dann oft mit schlimmen Folgen. Wer einen Unfall vor sich bemerkt, muss die Ge- schwindigkeit reduzieren, die Warnblinkanlage einschalten und für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden. Bei Missachtung drohen Bußgel- der, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Wer in den Unfall direkt involviert ist, sollte Fol- gendes beachten: Auto verlassen, sich aus der Gefahrenzone retten, Warn- dreieck aufstellen „Auch wenn es schwierig ist: Man sollte nach einem Un- fall Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten“, rät Frank Preidel von der Hannoveraner Kanzlei Preidel und Burmester, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Ro- land Rechtsschutz. Zunächst müsse man den Warnblinker anstellen und die Warnweste anziehen: „Danach sollte man Auf der Autobahn ereignen sich vergleichsweise wenige Unfälle - dann aber oft mit schlimmen Fol- gen. Foto: djd/Roland-Rechts- schutzversicherung/Ingus Evertovskis - stock.adobe.com Auto-Seite Ausgabe 3 / April 2020
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