Florstadt 03/2020 April 2020
Das Monatsjournal Florstadt 5 15 Wer sein gebrauchtes Auto privat verkauft, ist keineswegs von jeglichen Verpflichtungen befreit. Foto: djd /wirkaufendeinauto.de Böse Überraschungen vermeiden Ratgeber Auto: Fünf Mythen rund um den Verkauf eines privaten Fahrzeugs Mythos 4: Bei einer Probe- fahrt haftet immer der Fahrer und nicht der Halter. Auch diese Aussage trifft nicht zu. Eine Vollkaskoversiche- rung übernimmt in der Regel den Schaden des Fahrzeugs. Wer diese nicht hat, muss den potenziellen Käufer darüber aufklären. Ansonsten bleibt der Besitzer gegebenenfalls auf dem Schaden sitzen. Auch ist im Vorfeld mit der Versi- cherung zu klären, ob diese Probefahrten abdeckt. Hamza Saber rät, bei einem Privatver- kauf vor der Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung zur Übernahme der Kosten bei ei- nem Unfall abzuschließen. Mythos 5: Für Unfälle nach Abschluss des Kaufvertrags haftet die Versicherung des neuen Eigentümers. Dies ist ebenfalls nicht unein- geschränkt richtig. Wer sein Auto privat verkauft hat, ist dennoch nicht vollständig aus der Verantwortung. Selbst wenn der Verkäufer den Wa- gen bei der Zulassungsstel- le abgemeldet hat, besteht weiterhin eine Nachhaftung. „Diese dauert so lange, bis der Käufer das Fahrzeug an- oder ummeldet, aber maximal einen Monat“, so Saber. Wer die Vor- teile eines Privatverkaufs nut- zen möchte, ohne sich dabei Stress oder möglichen Risiken auszusetzen, der kann sich auch professionelle Unter- stützung für den Privatverkauf suchen: Das Auto wird dabei von Experten privat vermark- tet und verkauft. Der Service- Anbieter wirkaufendeinauto. de bietet hierfür beispielswei- se einen eigenen Service, die Privat-Vermittlung. (djd). Beim Privatverkauf ei- nes Autos kann es schnell zu bösen Überraschungen kom- men, denn auch Privatperso- nen sind nicht automatisch von jeglichen Verpflichtungen befreit. Hier sind fünf häufig vorkommende Irrtümer: Mythos 1: Mängel am Fahr- zeug kann man verschwei- gen, wenn sie nicht offen- sichtlich sind. „Das ist falsch“, erklärt Hamza Saber, Geschäfts- führer der Serviceplattform wirkaufendeinauto.de. Tat- sächlich können arglistig verschwiegene Mängel auch beim Privatverkauf reklamiert werden. Bagatellschäden, kleine Beulen oder Kratzer, die offensichtlich sind, fallen aber nicht darunter. Mythos 2: Reparaturen stei- gern den Wert des Autos. Auch diese Behauptung ist nicht korrekt: Tatsächlich füh- ren Reparaturen höchstens zu einem Werterhalt des Au- tos. „Vor einer Reparatur gilt es daher abzuwägen, ob sich diese bei einem Verkauf rech- net“, so Hamza Saber. Mythos 3: „Gekauft wie ge- sehen“ schließt automatisch eine Sachmängelhaftung aus. Tatsächlich wird eine Privat- person von der Gewährleis- tung nur dann befreit, wenn dies vertraglich festgehalten wird. Der Satz: „Gekauft wie gesehen“ schließt lediglich offensichtliche Mängel aus. „Um sich beim Privatverkauf komplett abzusichern, ist eine Klausel des Ausschlus- ses einer Sachmängelhaf- tung zwingend notwendig“, lautet der Tipp von Saber. Albtraum Autobahnunfall Ratgeber Auto: So verhält man sich nach einem Crash auf der Autobahn richtig det werden kann“, warnt Frank Preidel. einem Blechschaden kann es ausreichen, seine Daten mit den anderen Unfallbeteilig- ten auszutauschen und den Unfallhergang etwa mit Fotos oder einer Skizze zu dokumen- tieren. Das ist wichtig, um den Unfall später bei der Versiche- rung geltend zu machen und die Schuldfrage zu klären. Gaffern, die an einer Unfallstel- le langsam vorbeifahren oder gar Fotos oder Videos von der Unfallstelle anfertigen, drohen harte Konsequenzen. „Die Bildaufnahme einer hilflosen Person stellt nach Paragraph 201a StGB eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahn- (djd). Für die meisten Auto- fahrer ist ein Unfall auf der Autobahn ein besonderer Alb- traum: Hier sind die Fahrzeuge mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs, man kann nicht schnell rechts ranfahren und das Geschehen klären. Tat- sächlich ereignen sich auf der Autobahn vergleichsweise wenige Karambolagen - aber wenn, dann oft mit schlimmen Folgen. Wer einen Unfall vor sich bemerkt, muss die Ge- schwindigkeit reduzieren, die Warnblinkanlage einschalten und für die Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden. Bei Missachtung drohen Bußgel- der, Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Wer in den Unfall direkt involviert ist, sollte Fol- gendes beachten: „Auch wenn es schwierig ist: Man sollte nach einem Un- fall Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten“, rät Frank Preidel von der Hannoveraner Kanzlei Preidel und Burmester, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Ro- land Rechtsschutz. Zunächst müsse man den Warnblinker anstellen und die Warnweste anziehen: „Danach sollte man sofort das Auto auf der Seite verlassen, die sich näher an der Leitplanke befindet, und sich aus der Gefahrenzone retten.“ Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer muss die Unfallstelle mit dem Warndrei- eck in ausreichendemAbstand gesichert werden. Bei mindestens einer verletz- ten Person ist der Notruf zu wählen. Die Einsatzkräfte müs- sen über alle wichtigen Um- stände und den Zustand der Verletzten informiert werden. „Erst danach ist man dazu verpflichtet, sich um die Ver- letzten zu kümmern und Erste Hilfe zu leisten“, so Preidel. Bei Auf der Autobahn ereignen sich vergleichsweise wenige Unfälle - dann aber oft mit schlimmen Fol- gen. Foto: djd/Roland-Rechts- schutzversicherung/Ingus Evertovskis - stock.adobe.com Tel. 06031 166710 AGETHEN GMBH AM STRASSBACH 4, 61169 FRIEDBERG E-MAIL AGETHENGMBH@AGETHEN-GMBH.DE Karosserie-Fachbetrieb Kfz-Meisterbetrieb AutoLackierung Beschriftung FREIE WERKSTATT! MARKENUNABHÄNGIGE 1968 2018 AGETHEN-GMBH.DE 1a autoservice Scholl Hauptstraße 110 · 61169 Friedberg 06031 7918282 · www.scholl-autoservice.go1a.de Viel mehr als nur Reifen wechseln: Unsere Leistungen rund ums Rad! ■ Fachberatung bei der Reifenwahl ■ Große Auswahl an Testsiegern ■ Premium-, Leichtlauf- und günstige Qualitätsreifen ■ Altreifenentsorgung ■ ...uvm! Wir wünschen schöne Ostern! 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