Karben 03/2020 April 2020

4 Beratung per Telefon und E-Mail möglich! Max-Planck-Str. 14 · 61184 Karben · Tel. 0 60 39 / 9 26 36 56 E-Mail: kfz-koenig@t-online.de · koenigautomobilekarben Bei uns ist der Kunde König, Ersatzfahrzeug vorhanden Roland König KFZ-MEISTERBETRIEB Schadensgutachter & Schadenssachverständiger Kfz-Reparaturen Fahrzeugaufbereitung HU / AU Inspektionen Fahrzeug-Tuning Reifen- und Felgenhandel Reifeneinlagerungen Karosseriearbeiten und Unfallinstandsetzung aller Art Smart Repair Schadensgutachter im Haus „Klimacheck“ wir entleeren und befüllen Ihre Klimaanlage zzgl. Material für nur 65,– FRÜHLINGS-CHECK 17,50 REIFENWECHSEL 30,00 REIFENEINLAGERUNG 40,00 Bei uns finden Sie auch Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen Wer sein gebrauchtes Auto privat verkauft, ist keineswegs von jeglichen Verpflichtungen befreit. Foto: djd /wirkaufendeinauto.de Böse Überraschungen vermeiden Ratgeber Auto: Fünf Mythen rund um den Verkauf eines privaten Fahrzeugs oder Kratzer, die offen- sichtlich sind, fallen aber nicht darunter. Mythos2: Reparaturenstei- gern den Wert des Autos. Auch diese Behauptung ist nicht korrekt: Tatsächlich führen Reparaturen höchs- tens zu einem Werterhalt des Autos. „Vor einer Re- paratur gilt es daher abzu- wägen, ob sich diese bei einem Verkauf rechnet“, so Hamza Saber. Mythos 3: „Gekauft wie gesehen“ schließt automa- tisch eine Sachmängelhaf- tung aus. Tatsächlich wird eine Pri- vatperson von der Ge- währleistung nur dann befreit, wenn dies ver- (djd). Beim Privatverkauf ei- nes Autos kann es schnell zu bösen Überraschun- gen kommen, denn auch Privatpersonen sind nicht automatisch von jeglichen Verpflichtungen befreit. Hier sind fünf häufig vor- kommende Irrtümer: Mythos 1: Mängel am Fahrzeug kann man ver- schweigen, wenn sie nicht offensichtlich sind. „Das ist falsch“, erklärt Hamza Saber, Geschäfts- führer der Serviceplattform wirkaufendeinauto.de. Tat- sächlich können arglistig verschwiegene Mängel auch beim Privatverkauf reklamiert werden. Baga- tellschäden, kleine Beulen traglich festgehalten wird. Der Satz: „Gekauft wie gesehen“ schließt ledig- lich offensichtliche Mängel aus. „Um sich beim Privat- verkauf komplett abzusi- chern, ist eine Klausel des Ausschlusses einer Sach- mängelhaftung zwingend notwendig“, lautet der Tipp von Saber. Mythos 4: Bei einer Pro- befahrt haftet immer der Fahrer und nicht der Halter. Auch diese Aussage trifft nicht zu. Eine Vollkasko- versicherung übernimmt in der Regel den Schaden des Fahrzeugs. Wer diese nicht hat, muss den poten- ziellen Käufer darüber auf- klären. Ansonsten bleibt der Besitzer gegebenen- falls auf dem Schaden sit- zen. Auch ist im Vorfeld mit der Versicherung zu klä- ren, ob diese Probefahrten abdeckt. Hamza Saber rät, bei einem Privatverkauf vor der Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung zur Übernahme der Kos- ten bei einem Unfall abzu- schließen. Mythos 5: Für Unfälle nach Abschluss des Kaufver- trags haftet die Versiche- rung des neuen Eigentü- mers. Dies ist ebenfalls nicht un- eingeschränkt richtig. Wer sein Auto privat verkauft hat, ist dennoch nicht voll- ständig aus der Verant- wortung. Selbst wenn der Verkäufer den Wagen bei der Zulassungsstelle ab- gemeldet hat, besteht wei- terhin eine Nachhaftung. „Diese dauert so lange, bis der Käufer das Fahrzeug an- oder ummeldet, aber maximal einen Monat“, so Saber. Wer die Vorteile ei- nes Privatverkaufs nutzen möchte, ohne sich dabei Stress oder möglichen Risiken auszusetzen, der kann sich auch professi- onelle Unterstützung für den Privatverkauf suchen: Das Auto wird dabei von Experten privat vermarktet und verkauft. Der Service- Anbieter wirkaufendein- auto.de bietet hierfür bei- spielsweise einen eigenen Service, die Privat-Ver- mittlung.

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