Niddatal 04/2020 Mai 2020

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Kathrin Anders, Landtagsabgeordnete der Grünen in der Wetterau, erklärt dazu: „Zahlreiche ehren- amtliche Vereine und Initiativen im Sport, in der Kultur, im sozi- alen Bereich und im Natur- und Umweltschutz erleiden derzeit pandemiebedingte finanziel- le Engpässe, weil Einnahmen wegbrechen, aber Kosten für Vereinsheime, Versicherungen und Gehälter weiterlaufen. Um dieser Not zu begegnen, können Vereine ab dem 1. Mai un- kompliziert bis zu 10.000 Euro Unter- stützung beantra- gen. Damit soll die breite ehrenamtli- che Struktur bür- gerschaftlichen En- gagements durch die Corona-Krise hindurch erhalten bleiben.“ Durch die mas- siven Einschrän- kungen aufgrund des Corona-Virus können Vereine und andere ge- meinnützige Or- ganisationen nicht mehr tätig sein. Ohne ihre Aktivitä- ten fehlen aber die Einnahmen, um Mieten, Betriebs- kosten, Instand- haltungen und Gehälter zu bezah- len. Hinzu kom- men ausstehende Rechnungen für Veranstaltungen und Projekte, die bereits vorbereitet und bewor- ben wurden aber pandemiebe- dingt abgesagt werden muss- ten. Für all diese Kosten, die nach dem 11. März eingetreten sind, können bei den fachlich zuständigen Ministerien Mittel online beantragt werden. „Un- sere Vereine und ihre ehren- amtlich Tätigen halten unsere Gesellschaft zusammen und leisten einen unschätzbaren Beitrag für das soziale Mitein- ander. Diese Strukturen wollen wir unbedingt erhalten und deswegen ist dieses Hilfspro- gramm der schwarz-grünen Landesregierung sehr gut!“, begründet Kathrin Anders das Hilfsprogramm. Für die gemeinnützigen Sport- vereine, die Mitglied im Lan- dessportbund Hessen e.V. sind, hat das Hessische Mi- nisterium des Innern und für Sport ein Team „Corona-Ver- einshilfe“ gegründet. Anfragen der Sportvereine können an die E-Mail-Adresse corona- vereinshilfe@sport.hessen.de gerichtet werden. Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kultur- betriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der in der Richtlinie auf- geführten Verbände Mitglied sind. Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter corona-vereinshilfe@hmwk. hessen.de gestellt werden. Gefördert werden auch Ver- eine, Initiativen und Organi- sationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren. Dazu gehören bei- spielsweise Naturschutzver- einigungen, Umweltbildungs- einrichtungen, Angel- und Fischereivereine, Tierschutz- vereine, Opferhilfe, Hospiz- dienste- und initiativen, Flücht- lingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kin- dertagesbetreuung. Zuständig für die Anträge sind hier das Hessische Ministerium für Um- welt, Klimaschutz, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz (corona-vereinshilfe@umwelt. hessen.de) sowie das Hessi- sche Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm. hessen.de) . Sport- und Kulturvereine mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, wie z.B. einer Ausschankwirtschaft, können unabhängig vom Förderpro- gramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen. Auch von den Rege- lungen zum Kurzarbeitergeld können diese profitieren, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquidi- tätslücke entsteht. Corona-Soforthilfe auch für gemeinnützige Vereine Landtagsabgeordnete Kathrin Anders informiert über Soforthilfeprogramm

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