Rosbach-Rodheim 2/2021 Mrz. 2021

3 Alles kommt wieder: Friedrichsdorf – auch 2021 eine Stadt, die es zu entdecken lohnt! Komfortabel einkaufen, Veranstaltungen erleben und vielfältige Angebote entdecken ... In Friedrichsdorf gibt es viele Vorzüge zu genießen: Den Lieferservice „Friedrichsdorf bringt‘s“, das digitale Schaufenster Zircl und die Friedrichsdorf Card beim Ein- kaufen und zukünftig auch wieder liebevoll vorbereitete Events . Gut essen lässt es sich hier zudem auch: demnächst wieder vor Ort und aktuell einfach online bestellen , abholen oder nach Hause bringen lassen!œ Magistrat der Stadt Friedrichsdorf • Hugenottenstr. 55 • 61381 Friedrichsdorf • Telefon: 06172 | 731-0 Wir achten auf unsere Sicherheit: Masken tragen! Abstand halten! Niesetikette einhalten! Hände waschen + desinfizieren! In der gesamten Innenstadt ist das Parken kostenlos. Mehr Infos: www.mach-mal-friedric hsdorf.de zu entdecken lohnt! M ehr Infos: www.mach-mal-friedric h sdorf.de Shoppenundgenießen mitder Friedrichsdorf-Card In Friedrichsdorf einkaufen undattraktive Sofortrabatte undVorteilenutzen! Magistratder Stadt Friedrichsdorf & „Aktives Friedrichsdorf“e.V. Die Einkaufsstadtneuerleben! Friedrichsdorf-Karte-3_final.indd 1 26.11.19 11:40 holzmichels Parkettstudio GmbH Raiffeisenstr. 6 61191 Rosbach v.d.Höhe Fon: 06003/935 44 74 Mobil: 0171/866 3443 Web: www.holzmichel-parkett.de von Bad Nauheim nach Rosbach Unsere Lieferanten: ● Moderne Ausstellung auf über 200qm ● Bodenbeläge, Türen, Haustüren, Garagentore, Terrassendielen ● Alles aus einer Hand, Verkauf & Montage NEU - Eröffnung im Februar 2021 Winterdienst des Baube- triebshofes der Stadt Ros- bach v. d. Höhe Der Räum- und Streudienst im Stadtgebiet Rosbach und Rodheim ist durch den Be- reitschaftsdienst des Baube- triebshofes sichergestellt. Der Winterdiensteinsatz erfolgt nach Räum- und Streuplänen, welche in Dringlichkeitsstufen eingeteilt sind. Hierbei werden allgemeine Gefahrenpunkte, wie beispielsweise Fußgän- gerüberwege, vorrangig be- handelt. Der Winterdienst des Baubetriebshofes beschränkt sich auf die Fahrbahnen. Pflichten der Bürgerinnen und Bürger als Hauseigen- tümer oder Mieter Im Winter gilt für alle Hausei- gentümer und Mieter die „all- gemeine Räum- und Streu- pflicht“. Nach der Satzung über die Straßenreinigung sind Hausei- gentümer und Mieter auf den an das Grundstück angren- zenden Wegen, in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr, zum Winter- dienst verpflichtet. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite. Die Pflicht zum Win- terdienst gilt ebenfalls, wenn unmittelbar zwischen dem ei- genen Grundstück und der öf- fentlichen Verkehrsfläche eine Grünfläche, eine Böschung, ein Graben, eine Stützmau- er oder ein Parkstreifen liegt. Auch an öffentlichen Trep- penaufgängen ist der Winter- dienst gemäß Satzung vom Anlieger durchzuführen. Bei Straßen mit einseitigem Geh- weg sind ebenso die Eigentü- mer des gegenüberliegenden Grundstückes im Wechsel zum Winterdienst verpflichtet. Die Abflussrinnen der Geh- wege sind bei Tauwetter vom Schnee freizuhalten, damit das Tauwasser gut ablaufen kann. Geeignete Streumittel Im Sinne des Umweltschut- zes wird darum gebeten als Streumittel vor allem Sand, Splitt oder anderes Material zu verwenden. Salz sollte nur in geringen Mengen und an besonderen Gefahrenstellen zum Einsatz kommen. Die aktuelle Satzung zur Stra- ßenreinigung der Stadt Ros- bach v. d. Höhe ist auf der Homepage der Stadt unter Stadt Rosbach v. d. Höhe Räumen und Streuen - Sicher durch den Winter Wo räumt und streut der Baubetriebshof der Stadt Rosbach v. d. Höhe? Wel- che Pflichten haben die Bürgerinnen und Bürger als Hauseigentümer oder Mieter und welche Streumittel sind geeignet? www.rosbach-hessen.de/ satzungen-und-ortsrecht.html zu finden. „Um den Mitarbeitern des Bauhofes die Arbeit nicht un- nötig zu erschweren, sollten, wie grundsätzlich bei jedem Wetter, keinesfalls Autos in Wendekreisen oder Wende- hämmern geparkt werden, da die Räumfahrzeuge ansons- ten keine Möglichkeit haben, den Schnee von der Straße zu beseitigen“, so Benjamin Warlich, Leiter des Baube- triebshofes. Bürgermeister Steffen Maar dankt dem Bauhof-Team für seinen Einsatz ganz herzlich: „Unserem Räumdienst wird viel abverlangt. Ich bin aber stolz, dass unsere Mann- schaft diese Aufgabe bislang immer zuverlässig erledigt.“ Herausgeber: Verantwortlich für Text und Anzeigen: René Angel Auflage: 6.000 Exemplare I M P R E S S U M www.Monatsjournal.de Werbeagentur creaRtiva Südstraße 11, 61194 Niddatal Telefon: 06187 9946-199 E-Mail: Redaktion@Monatsjournal.de Nächster Annahmeschluss: 15. März 2021 Nächster Erscheinungstermin: KW 12/2021

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