Rosbach-Rodheim 04/2024 Mai 2024

6 Der Golfplatz Altenstadt lädt alle Kinder und Jugendlichen ein, an einem unvergesslichen Sommercamp teilzunehmen - ganz ohne vorherige Golfer- fahrung! Von Dienstag, den 16. Juli, bis Freitag, den 19. Juli 2024, erwartet die Teil- nehmer täglich von 9:15 Uhr bis 13:00 Uhr ein abwechs- lungsreiches Programm in verschiedenen Spielgruppen. Das Camp bietet nicht nur in- tensivesGolftraining, sondern auch ein Gemeinschaftser- lebnis mit Frühstückspaketen für alle Teilnehmer und einem gemeinsamen Mittagessen im Ristorante Bella Vista. Neben dem Golftraining ste- hen auch schöne Events auf dem Programm: Am Mitt- woch steht eine Fahrt zum Fußballgolf an, während am Golfplatz Altenstadt Aufregendes Sommercamp wartet auf junge Golffans! Gerade sorgte das Ostercamp für viel Spaß, so steht das Sommer- camp in der ersten Woche der hessischen Sommerferien auf dem Programm. Für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren - Anmeldungen sind ab sofort möglich. Donnerstag ein g e m e i n s a m e s Grillen mit den Eltern geplant ist. Zudem wird ein Flohmarkt für Golfartikel angeboten, der zugunsten der Jugend- arbeit veranstaltet wird. Das Minimobil der Sportjugend Hessen wird am Donnerstag zusätzlich für Spiel und Spaß sorgen. Die Kosten für das Som- mercamp, einschließlich Verpflegung und Ausflug, belaufen sich auf 180 Euro für Nichtmitglieder und 160 Euro für Mitglieder. Anmel- dungen werden telefonisch unter 06047-988088 oder per E-Mail an mail@golfplatz- altenstadt.de entgegenge- nommen. Ein detailliertes Programm erhalten die Teil- nehmer bei der Anmeldung. Seien Sie dabei und erleben Sie einen unvergesslichen Sommer voller Spaß und Golf! Sommercamp 2023 GOLF in ALTENSTADT 5 6 7 8 9 1-9 3 4 4 4 3 35 - - - - - - 18 16 8 6 14 - 18 16 8 6 14 - 19 260 336 335 141 2637 05 239 283 285 121 2257 stadt GmbH & Co KG eg 5 stadt - 98 80 88 - 98 80 89 -altenstadt.de altenstadt.de Unterschrift Zähler: Golfplatz Altenstadt GmbH & Co. KG Oppelshäuser Weg 5 · 63674 Altenstadt Telefon 06047 988088 · Telefax 06047 988089 www.golfplatz-altenstadt.de · mail@golfplatz-altenstadt.de Jetzt noch einfacher zum Golfen - einfach online buchen Schnupper-Kurs 25,- Euro Zwei Stunden Riesen-Spaß inklusiv 30 Rangebälle und Leihschläger auch als Geschenk-Gutschein dem Konsum vorhanden. Sollten sich nach dem Kon- sum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahreigenschaften oder Aus- fallerscheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straf- tat gewertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispiels- weise auch Fahrräder und E- Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dau- erhaft entzogen werden. Die Wiedererteilung kann in sol- chen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung erfolgen. Verstärkte Kontrollen durch die Polizei Cannabis bedeutet jedoch nicht, dass damit die Teilnah- me am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC un- problematisch wird. Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktions- fähigkeit beeinflusst. Für das Führen von Fahrzeu- gen ist durch die Grenzwert- kommission und Rechtspre- chung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen - selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit einge- stuft wird - eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Ver- hängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten. Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen Die polizeilichen Feststellun- gen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäu- bungsmitteln in der Vergan- genheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Kon- sumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wis- sen, wie viel THC nach einem Konsum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkun- gen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach Um größtmögliche Sicher- heit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die mit- telhessische Polizei in der kommenden Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Stra- ßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprä- chen Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die entsprechen- den Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursache Alkohol und Drogen am Steuer soll hier- durch bekämpft und das Ent- deckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steu- er ihres Fahrzeugs setzen, hochgehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen. Polizeipräsidium Mittelhessen Pressestelle Wetterau Blaulichtecke: Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen - Sensibilisierung im Hin- blick auf die Teilnahme am Straßenverkehr führen. Es ist zu befürchten, dass in Zukunft die Anzahl der berauschten Verkehrsteilneh- mer ansteigen und es auch zu mehr schweren Verkehrsun- fällen kommen wird. Der Kon- sum von Cannabis schließt eine sichere und verantwor- tungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr eindeutig aus. Neben unseren Kont- rollen klären wir selbstver- ständlich weiterhin auf, damit es erst gar nicht zu solchen Fahrten und gefährlichen Si- tuationen kommt.“, so der mittelhessische Polizeiprä- sident Torsten Krückemeier. Die Entkriminalisierung von Seit 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft ge- treten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Sub- stanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Achtung bei Cannabiskon- sum in Verbindung mit dem Straßenverkehr / Polizeiprä- sident warnt vor Gefahren „Die Rechtslage im Straßen- verkehr hat sich nicht geän- dert. Es ist weiterhin unter- sagt, unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im öf- fentlichen Straßenverkehr zu Die SPD Rosbach freut sich, den Landschaftsökologen Frank Uwe Pfuhl mit seinem Vortrag zum Thema „Der na- turnahe Garten“ präsentieren zu dürfen. Das aktive NABU-Mitglied Pfuhl wird dabei unter ande- rem aufzeigen, wie man den Garten als Mikro-Ökosystem begreifen und verstehen kann. Dazu gibt es viele nützliche Tipps zur Gestaltung und Aus- stattung des Naturgartens: Von der Totholzhecke über das Bienenhotel und das Sanda- rium bis hin zum Käferkeller und einem breiten Angebot an Nist- und Unterschlupfmög- lichkeiten (siehe Seite 8). Der spannende und lehrrei- che Vortrag, der auf Pfuhls neuestem Buch basiert, wird am Donnerstag, dem 16. Mai 2024 im Kolleg der Gaststätte Müllers im Bürgerhaus Rod- heim gehalten werden. Einlass ist ab 18 Uhr, Beginn um 19:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. SPD Rosbach v.d.H. „Der naturnahe Garten“ Einladung zum Vortrag mit Frank Uwe Pfuhl (NABU Wetterau) am 16. Mai

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