Wöllstadt 04/2024 Mai 2024

86 Der Golfplatz Altenstadt lädt alle Kinder und Jugendlichen ein, an einem unvergesslichen Sommercamp teilzunehmen - ganz ohne vorherige Golfer- fahrung! Von Dienstag, den 16. Juli, bis Freitag, den 19. Juli 2024, erwartet die Teil- nehmer täglich von 9:15 Uhr bis 13:00 Uhr ein abwechs- lungsreiches Programm in verschiedenen Spielgruppen. Das Camp bietet nicht nur in- tensivesGolftraining, sondern auch ein Gemeinschaftser- lebnis mit Frühstückspaketen für alle Teilnehmer und einem gemeinsamen Mittagessen im Ristorante Bella Vista. Neben dem Golftraining ste- hen auch schöne Events auf dem Programm: Am Mitt- woch steht eine Fahrt zum Fußballgolf an, während am Golfplatz Altenstadt Aufregendes Sommercamp wartet auf junge Golffans! Gerade sorgte das Ostercamp für viel Spaß, so steht das Sommer- camp in der ersten Woche der hessischen Sommerferien auf dem Programm. Für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren - Anmeldungen sind ab sofort möglich. Donnerstag ein g e m e i n s a m e s Grillen mit den Eltern geplant ist. Zudem wird ein Flohmarkt für Golfartikel angeboten, der zugunsten der Jugend- arbeit veranstaltet wird. Das Minimobil der Sportjugend Hessen wird am Donnerstag zusätzlich für Spiel und Spaß sorgen. Die Kosten für das Som- mercamp, einschließlich Verpflegung und Ausflug, belaufen sich auf 180 Euro für Nichtmitglieder und 160 Euro für Mitglieder. Anmel- dungen werden telefonisch unter 06047-988088 oder per E-Mail an mail@golfplatz- altenstadt.de entgegenge- nommen. Ein detailliertes Programm erhalten die Teil- nehmer bei der Anmeldung. Seien Sie dabei und erleben Sie einen unvergesslichen Sommer voller Spaß und Golf! Sommercamp 2023 GOLF in ALTENSTADT 5 6 7 8 9 1-9 3 4 4 4 3 35 - - - - - - 18 16 8 6 14 - 18 16 8 6 14 - 19 260 336 335 141 2637 05 239 283 285 121 2257 stadt GmbH & Co KG eg 5 stadt - 98 80 88 - 98 80 89 -altenstadt.de altenstadt.de Unterschrift Zähler: Golfplatz Altenstadt GmbH & Co. KG Oppelshäuser Weg 5 · 63674 Altenstadt Telefon 06047 988088 · Telefax 06047 988089 www.golfplatz-altenstadt.de · mail@golfplatz-altenstadt.de Jetzt noch einfacher zum Golfen - einfach online buchen Schnupper-Kurs 25,- Euro Zwei Stunden Riesen-Spaß inklusiv 30 Rangebälle und Leihschläger auch als Geschenk-Gutschein Sollten sich nach dem Kon- sum von Cannabis und einer anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr noch dazu Auffälligkeiten bei den Fahr- eigenschaften oder Ausfaller- scheinungen bei der Person ergeben, wird eine solche Fahrt sogar als Straftat ge- wertet. Das gilt nicht nur für Autofahrten, sondern für alle Fahrzeuge, beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter. In der Konsequenz kann die Fahrerlaubnis dauerhaft ent- zogen werden. Die Wiederer- teilung kann in solchen Fällen erst nach einer Sperrfrist und bestandener Medizinisch-Psy- chologischer Untersuchung erfolgen. Verstärkte Kontrollen durch die Polizei nicht, dass damit die Teilnah- me am Straßenverkehr unter dem Einfluss von THC un- problematisch wird. Cannabis stellt, ebenso wie Alkohol, ein Rauschmittel dar, welches die Sinne trübt und die Reaktions- fähigkeit beeinflusst. Für das Führen von Fahrzeu- gen ist durch die Grenzwert- kommission und Rechtspre- chung aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wird dieser Wert überschritten und im Körper nachgewiesen, was noch mehrere Tage nach Genuss möglich ist, drohen - selbst wenn die Fahrt nur als Ordnungswidrigkeit einge- stuft wird - eine Geldbuße, ein Punkteeintrag sowie die Ver- hängung eines Fahrverbotes. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist zudem eine zivilrechtliche Regressnahme zu erwarten. Verkehrstauglichkeit nach dem Konsum von Cannabis schwer einzuschätzen Die polizeilichen Feststellun- gen bei folgenlosen Fahrten unter Einfluss von Betäu- bungsmitteln in der Vergan- genheit zeigen, dass die Konsumentinnen und Kon- sumenten die Gefahren einer solchen Verkehrsteilnahme häufig nicht hinreichend im Blick haben. Insbesondere ist es kaum möglich zu wissen, wie viel THC nach einem Kon- sum noch im Blut ist, denn die negativen Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit sind auch noch lange nach dem Konsum vorhanden. Um größtmögliche Sicherheit im Straßenverkehr zu gewähr- leisten, wird die mittelhessi- sche Polizei in der kommen- den Zeit vermehrt Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr durchführen und in vielen präventiven Gesprächen Ver- kehrsteilnehmer imHinblick auf die entsprechenden Gefahren sensibilisieren. Die Unfallursa- che Alkohol und Drogen am Steuer soll hierdurch bekämpft und das Entdeckungsrisiko für Personen, die sich berauscht ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen, hochgehalten werden, um so für mehr Sicherheit für alle zu sorgen. Polizeipräsidium Mittelhessen Pressestelle Wetterau Blaulichtecke: Cannabisgesetz (CanG) seit 01. April in Kraft Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen - Sensibilisierung im Hin- blick auf die Teilnahme am Straßenverkehr führen. Es ist zu befürchten, dass in Zukunft die Anzahl der berauschten Verkehrsteilneh- mer ansteigen und es auch zu mehr schweren Verkehrsunfäl- len kommen wird. Der Konsum von Cannabis schließt eine si- chere und verantwortungsbe- wusste Teilnahme am Straßen- verkehr eindeutig aus. Neben unseren Kontrollen klären wir selbstverständlich weiterhin auf, damit es erst gar nicht zu solchen Fahrten und gefährli- chen Situationen kommt.“, so der mittelhessische Polizeiprä- sident Torsten Krückemeier. Die Entkriminalisierung von Cannabis bedeutet jedoch Seit 01. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft ge- treten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Sub- stanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Achtung bei Cannabiskon- sum in Verbindung mit dem Straßenverkehr / Polizeiprä- sident warnt vor Gefahren „Die Rechtslage im Straßen- verkehr hat sich nicht geän- dert. Es ist weiterhin unter- sagt, unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu Nach der Pfarrgemeinderats- wahl haben sich die beiden Pfarrgemeinderäte von St. Stefanus Ober-Wöllstadt und St. Paulus Nieder-Wöllstadt zu ihrer konstituierenden Sit- zung getroffen, Zuwahlen getätigt und die Vorsitzenden und deren Stellvertreter ge- wählt. Dem Pfarrgemeinderat von St. Stefanus gehören Mike Ada- mek, Elke Götz, Theresa Neu- gebauer, Rocky Steiner, Timo Feuerbach als stellvertreten- der Vorsitzender und Andreas Bernard als Vorsitzender an. Die Mitglieder des Pfarrge- meinderats von St. Paulus sind Beate Bauknecht-Kohl, Irmgard Hörr, Christel Innerho- fer, Susanne Schlehenbecker; stellvertretender Vorsitzender ist Georg Kirst, Andreas Heu- ser ist Vorsitzender. Bis zum 26.5.2024 haben die beiden Pfarrgemeinderäte Zeit, je einen Verwaltungsrat zu wählen. Ihr Tagesgeschäft haben sie schon aufgenom- men, denn direkt an die kon- stituierende Sitzung schloss sich die erste gemeinsame Pfarrgemeinderatssitzung an. Kath. Pfarrgemeinde Wöllstadt Pfarrgemeinderäte haben sich konstituiert

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1